Neustadtpraxis
Im Februar 2021 wurde die Neustadtpraxis eröffnet. Im Juli 2021 erfolgte der Umzug aus dem Provisorium in Baar in die neuen Praxisräumlichkeiten an der Poststrasse 18 in Zug. Dort steht Ihnen das ganze vertraute Team, bestehend aus Hausärzten, Spezialisten aus den Fachbereichen Dermatologie und Gynäkologie sowie den medizinischen Praxisassistentinnen unter einem Dach zur Verfügung.
Patienten mit allen Versicherungsmodellen, inklusive Hausarzt- und HMO Modell sind willkommen.
News
Wichtige Ankündigung zur Physiotherapie
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2024 die Physiotherapie in den gewohnten Räumlichkeiten bei uns in der Neustadtpraxis unter der Leitung vom Zuger Kantonsspital weitergeführt wird. Diese Veränderung ermöglicht es uns, Ihnen weiterhin qualitativ hochwertige Therapieangebote anzubieten.
Für Terminvereinbarungen, Fragen oder weitere Informationen zur Physiotherapie kontaktieren Sie ab sofort bitte das Sekretariat für Therapien des Zuger Kantonsspitals:
Telefon: 041 399 43 30
E-Mail: sekretariat.therapien@zgks.ch
Das engagiertes Physiotherapie-Team des Zuger Kantonsspital steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu bearbeiten und Ihnen bei Bedarf weiterzuhelfen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen.
Jobs
Medizinische Praxisassistenz
Fachbereich Allgemeine Innere Medinzin
80 – 100 % (w/m/d)
Medizinische Praxisassistenz
Fachbereich Dermatologie / Gynäkologie
100 % (w/m/d)
Neustadtpraxis Zug
Poststrasse 18
6300 Zug
info@neustadtpraxis.ch
Hausärzte: 041 521 97 00
Mo – Fr: 08.00 – 11.30 und 13.30 – 17.00 Uhr
Sa: 09.00 – 11.30 Uhr
Dermatologie/Gynäkologie:
041 521 97 10
Mo – Fr: 08.00 – 11.30 und 13.30 – 16 Uhr
Bei Notfällen ausserhalb unserer Öffnungszeiten:
0900 008 008 (kostenpflichtig), regionaler ärztlicher Notfalldienst
In bedrohlichen Situationen: 144
Montag bis Freitag
07.30 – 18.00 Uhr
Samstag
09.00 – 12.00 Uhr
Sonntag
geschlossen
Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns so schnell wie möglich, mindestens jedoch 24 Stunden vorher, zu informieren. Bei Nichterscheinen ohne vorgängige Absage müssen wir Ihnen den versäumten Termin leider in Rechnung stellen. Wir danken für Ihr Verständnis.